Neben den meist verbeamteten Lehrern an Beruflichen Schulen (Studienrat, Höherer Dienst),
sind häufig auch Fachlehrer (Gehobener Dienst) an denselben Schulen tätig.
Für diese Lehrer hat die Ständige Konferenz der Kultusminister eine einheitliche Bezeichnung vorgeschlagen:
Lehrer/Lehrerin für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen.
Weil die einzelnen Bundesländer jedoch diese Amtsbezeichnung in der Regel nicht übernommen haben, gibt es:
Lehrer/Lehrerinnen für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen vermitteln fachpraktische Inhalte. Der Schwerpunkt ihres Unterrichts liegt in der Vermittlung von Fertigkeiten und technologischen Verfahren. Sie sollen fachpraktische Unterweisungen vorbereiten, durchführen und nachbereiten, sowie die im theoretischen Unterricht gewonnenen Kenntnisse vertiefen. Sie vermitteln grundlegende Fertigkeiten im gewerblich-technischen, kaufmännischen, hauswirtschaftlich-pflegerischen oder landwirtschaftlichen Bereich.

Die Bundesagentur für Arbeit hat in ihrer
Datenbank für Ausbildungs- und Tätigkeitsbeschreibungen
die wichtigsten Informationen für Fachlehrer/innen zusammengestellt.
Voraussetzung für diesen Lehrerberuf ist im Allgemeinen die "Mittlere Reife",
eine berufliche Qualifikation und eine pädagogische Zusatzausbildung,
die zwischen 1-2 Jahre dauert.
Sie wird z. B. in Bayern in einem einjährigen Vollzeitunterricht im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes
als Beamter/Beamtin auf Widerruf für die gewerblich-technische Fachrichtung angeboten.
In Baden-Württemberg z. B. erwirbt man diese Pädagogische Zusatzausbildung
in einem einjährigen berufsbegleitenden Fortbildungslehrgang
für im Angestelltenverhältnis eingestellte Lehrkräfte
für die gewerblich-technische oder landwirtschaftliche Fachrichtung.

Die Prüfungen für Lehrer/innen für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt, werden jedoch immer als staatliche Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Ständige Konferenz der Kultusminister hat auch hierfür eine Rahmenordnung beschlossen.
Wie bei den Studienräten (z. B. A 13) richtet sich die Besoldung der verbeamteten Lehrer/innen für Fachpraxis im beruflichen Schulwesen (z. B. A 10) nach den Vorschriften der Besoldungsgesetze. Die Dienstbezüge setzen sich zusammen aus dem Grundgehalt, aus weiteren Dienstbezügen (Familienzuschlag, Zulagen, Vergütungen, Auslandsdienstbezüge) und sonstigen Bezügen (Anwärterbezüge, jährliche Sonderzuwendungen, vermögenswirksame Leistungen, jährliches Urlaubsgeld). Der Grundgehaltssatz beträgt 2.065 € (Stufe 2, Besoldungsgruppe A 10, Stand: Februar 2005).

Besoldungstabellen für Beamte und Vergütungstabellen für Angestellte
werden z. B. vom Bundesministerium des Inneren veröffentlicht.

